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EU-Antwort auf amerikanische Strafzölle: Gegenmaßnahmen ab April 

Die EU-Kommission hat verhältnismäßige Gegenzölle beschlossen, mit denen sie auf die hohen Zollsätze der USA auf Produkte wie Stahl und Aluminium reagiert.

Birgit Susdorf

20.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Die geplanten Zölle werden in zwei Stufen eingeführt:

  • 1. April 2025: Die Gegenmaßnahmen gegen die USA aus den Jahren 2018 und 2020 werden wiederhergestellt (betrifft u.a. Bourbon-Whiskey, Jeans, Motorräder, Boote und Erdnussbutter)
  • 13. April 2025: Paket neuer Gegenmaßnahmen für US-Ausfuhren

Es steht noch nicht abschließend fest, welche Waren ab Mitte April mit Zusatzzöllen belegt werden sollen. Ziel der Maßnahmen ist unter anderem die amerikanische Agrarwirtschaft, d.h. denkbar sind Zölle auf tierische Produkte, Gemüse und Zucker. Ebenso sind voraussichtlich Industrieprodukte, darunter auch Stahl- und Aluminiumprodukte, aber auch Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Textilien und Lederwaren, betroffen. 

Diese EU-Gegenmaßnahmen könnten für US-Warenausfuhren im Wert von bis zu 26 Milliarden Euro gelten. Die EU ist derweil für Gespräche mit der US-Regierung bereit. Sollte eine gemeinsame Verhandlungslösung gefunden werden, können die Gegenmaßnahmen jederzeit rückgängig gemacht werden. 

In Anbetracht der sich schnell entwickelnden Lage abe ich eine klare Empfehlung an Exporteure: Haben Sie neue oder laufende Bestellungen für Produkte mit Ursprung in den USA? Falls möglich, führen Sie diese rasch aus. Eventuell lohnt sich auch die Lieferung per Luftfracht, um eventuelle hohe Zollsätze zu sparen. 

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