Die Frage der Fragen ist doch, was diese beiden Warenverkehrsbescheinigungen voneinander unterscheidet. Beide Dokumente weisen einen Präferenzursprung nach, doch die EUR.MED hat eine Besonderheit, die Sie kennen müssen.
Das ist der Unterschied einer EUR.MED zu einer EUR.1
Eine EUR.1 lassen Sie ausstellen, wenn Sie keine Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer haben. Grundsätzlich liegt die Wertgrenze bei 6.000 EUR. Doch eine EUR.MED stellen Sie nur in die Pan-EURO-MED Zone aus. Vor allem dann, wenn Sie mit einem Land aus der Pan-EUROMED Zone kumuliert haben. Dies bedeutet, dass der Ursprung nicht mehr nur europäisch ist, sondern noch mit einem weiteren Land erfüllt worden ist. Dies bedeutet für den Empfänger der EUR.MED, dass er die Ware nur noch in bestimmte Länder innerhalb der Pan-Euro-Med-Zone mit Präferenzursprung weiterversenden kann. Was ist die EUR.MED Freihandelszone? Die Freihandelszone besteht aus folgenden Ländern:
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