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„Freipass“-Verfahren: Temporäre Wareneinfuhr in die Schweiz leicht gemacht – Nutzen auch Sie die Vorteile für Ihr Unternehmen

Deutsche Unternehmen, die Waren vorübergehend in die Schweiz liefern (z. B. für Messen, Vorführungen oder Projekte), stehen vor der Wahl zwischen dem Schweizer „Freipass”-Verfahren und dem internationalen Carnet ATA. In diesem Artikel erklären wir Ihnen verständlich, was der „Freipass” ist, welche Vorteile er bietet, welche Voraussetzungen gelten und wie er sich vom Carnet ATA unterscheidet. Zudem erhalten Sie praxisnahe Hinweise, worauf Sie bei der Entscheidung zwischen „Freipass” oder Carnet ATA achten sollten.

Julianna Straib-Lorenz

25.04.2025 · 8 Min Lesezeit

Was ist das Schweizer Zollverfahren „Freipass“?

Der sogenannte „Freipass” – offiziell als Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung (ZAVV) bezeichnet – ist ein Verfahren des Schweizer Zolls, das Ihnen ermöglicht, Waren vorübergehend in die Schweiz einzuführen. Es handelt sich um ein nationales Zolldokument, das sicherstellt, dass die eingeführten Waren innerhalb einer bestimmten Frist wieder ausgeführt werden. Im Unternehmensalltag ist der Begriff „Freipass“ weiterhin weit verbreitet – auch wenn die offizielle Bezeichnung sich geändert hat.

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