FRAGE:
Für unsere Ausfuhranmeldungen nutzen wir die Gestellung nach § 12 Absatz 4 Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Vor einigen Wochen war erstmals das Zollamt im angegebenen Zeitfenster für eine Kontrolle da. Wir haben einen Kostenbescheid erhalten. Ist das korrekt und wie überprüfen wir die Gebührenhöhe?
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Zoll + Außenhandel aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Minimierung von Zahlungsrisiken durch sichere Auswahl der richtigen
Zahlungsbedingungen - Optimierung Ihrer Auslandskalkulation und Vermeidung von Kostenfallen
- Schnelle Informationen zu Änderungen von Importbestimmungen weltweit
