Gastbeitrag

In 3 Schritten zur richtigen Frachtkostenberechnung

Bei Ihrer Berechnung des Zollwertes müssen Sie auch die Beförderungskosten beachten. Je nach Lieferbedingung müssen diese Kosten hinzugerechnet oder dürfen abgezogen werden. Doch welche von der Spedition berechneten Kosten gehören wirklich dazu? Und wie erfolgt die Aufteilung? Nach diesem Artikel werden Sie keine Probleme mehr damit haben.

Sabine Wazlawik

24.06.2024 · 3 Min Lesezeit

1. Schritt: Überprüfen Sie zuerst die Lieferbedingung

Die Zollwertermittlung steht und fällt mit der Lieferbedingung. Denn diese sagt aus, welche Kosten bereits im Rechnungspreis enthalten sind. Da im Zollwert alle Kosten bis zum Ort des Verbringens enthalten sein müssen, ist es wichtig zu wissen, ob in dem Rechnungspreis zum Beispiel bereits Frachtkosten enthalten sind und wenn ja bis wohin. Dies zeigt die Lieferbedingung an. Lautet die Lieferbedingung Ab-Werk (EXW) heißt dies zum Beispiel, dass noch keine Frachtkosten im Rechnungspreis enthalten sind, sondern nur die Kosten der Ware, bis sie aus dem Werk geht. In diesem Fall müssen Sie die außergemeinschaftlichen Beförderungskosten hinzurechnen. Wurde jedoch beispielsweise die Lieferbedingung DAP München vereinbart, dann sind alle Beförderungskosten bis München im Rechnungspreis integriert, so dass Sie letztendlich die innergemeinschaftlichen Beförderungskosten herausrechnen können.

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