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Ein- und Ausfuhr von F-Gasen – Was Sie jetzt beachten müssen!

Seit März 2024 gilt eine Registrierungspflicht für die Ein- und Ausfuhr bestimmter F-Gase [z. B. Kältemittel] im F-Gas-Portal der EU. Der Zoll überprüft diese Vorschrift seit Januar 2025 verstärkt, was bei Unternehmen zunehmend zu Herausforderungen führt. Damit Ihre Im- oder Exporte reibungslos abgewickelt werden, sollten Sie einige zentrale Punkte beachten.

Julianna Straib-Lorenz

15.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Wer ist betroffen?

Wenn Sie ein Unternehmen haben, das fluorierte Treibhausgase oder Produkte bzw. Einrichtungen mit solchen Gasen importiert oder exportiert, müssen Sie sich im EU-F-Gas-Portal registrieren. Dazu gehören auch Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die diese Gase enthalten – selbst wenn sie erst nach der Einfuhr befüllt werden.

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