Wollen Sie eine selbst hergestellte, aber gebrauchte Ware in ein Land ausführen, mit dem ein Präferenzabkommen besteht, und wollen Sie dafür einen Präferenznachweis ausstellen, müssen Sie den präferenziellen Ursprung prüfen. Dabei müssen Sie genau aufpassen, denn je nachdem, was mit der Ware vorher passiert ist, müssen Sie anders vorgehen. Mit unserer Übersicht haben Sie alles Wichtige auf einen Blick.
Die Ursprungsprüfung der Neuware ist nicht immer der richtige Weg
Wenn Sie den präferenziellen Ursprung einer selbst hergestellten Ware prüfen wollen, ist wohl der erste Gedanken: Wenn die neue Ware nach der Kalkulation präferenzielle Ursprungsware ist, dann ist die gebrauchte Maschine automatisch auch präferenzielle Ursprungsware. Als Nachweis dafür ziehen Sie die ursprüngliche Kalkulation heran und schon können Sie einen Präferenznachweis ausstellen. Dies ist jedoch falsch und kann Sie teuer zu stehen kommen. Stellen Sie einen Präferenznachweis aus für nicht präferenzbegünstigte Waren, dann können nicht nur Regressansprüche von Ihrem Kunden auf Sie zukommen, der ggf. die Zollabgaben nachträglich entrichten muss, es kann auch ein Bußgeldverfahren oder der Entzug Ihrer Bewilligung erfolgen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘Zollrecht aktuell’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
- Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
- Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
