Die wohl wichtigste Entscheidung des Vorstoßes: Es würden dann nur noch Importeure, die jährlich mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren einführen, den Status als zugelassener CBAM-Anmelder benötigen. Unterschreiten Sie diesen Schwellenwert, müssten Sie ab 2026 nicht länger einen Antrag auf Zulassung stellen.

In trockenen Tüchern ist das alles jedoch noch nicht. Erst müssen noch das Europäische Parlament und der Rat dem Vorschlag der Kommission zustimmen. Sofern das nicht fristgemäß passiert, müssen sich auch kleinere Importeure wie geplant ab 2026 als zugelassene CBAM-Anmelder registrieren. Für Anträge, die bis zum 15. Juni 2025 eingereicht wird, gilt eine Prüffrist von 180 Kalendertagen.
Daher rät Trade-Expertin Birgit Susdorf auch: „Entscheiden Sie selbst, ob sie ‚vorsichtshalber’ einen Antrag stellen möchten. Wenn Sie über 50 Tonnen der von CBAM betroffenen Produkte importieren, brauchen Sie die Registrierung als CBAM-Anmelder ohnhin.“
ZOLEX empfiehlt
Im Export-Navigator finden Sie von Ländervorschriften bis zu Formularmustern alles, was Sie zur Abwicklung Ihrer Lieferung in ein spezifisches Land benötigen. Der Export-Navigator enthält zu jedem Land umfangreiche Informationen, die beim Export benötigt werden.
Export Navigator
Sollten Sie auf den Export Navigator Zugriff haben, können Sie sich schnell und unkompliziert mit Ihren Zugangsdaten von www.zolex.de einloggen – keine weitere Aktivierung nötig
