Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung ist technischer Natur und entsprechend sind in dieser Liste auch technische Merkmale und Beschreibungen von Gütern wiederzufinden. Das bedeutet, dass Sie Produktspezifika, deren technische Details sowie deren mögliche Einsatzfähigkeit prüfen müssen. Deshalb finden Sie in Anhang I die zuvor genannten Begriffe nicht. Folglich ist es wenig praktikabel und rechtlich nicht korrekt, diese Vorgehensweise zu nutzen […].
In der Praxis helfen Ihnen das Umschlüsselungverzeichnis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Hilfestellungen des EZT-Online im Rahmen der Ausfuhrmaßnahmen und die zur Ausfuhrmaßnahme gehörenden Fußnoten zu Ihrem Exportprodukt. Hier werden Sie auf mögliche zutreffende Güterlistennummern hingewiesen und können diese prüfen. Ich möchte an dieser Stelle aber betonen, dass sowohl das Umschlüsselungverzeichnis als auch der EZT-online nur Hilfsinstrumente sind. Eine vollumfängliche Ausschlussmöglichkeit ist leider nur dann gegeben, wenn Sie den kompletten Anhang I auf entsprechendes Nichtvorhandensein der technischen Merkmale in Bezug auf Ihre Güter geprüft haben.
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