FRAGE: In unserer Transportversicherung steht, dass unsere Waren nur dann versichert sind, wenn wir auch das Risiko an der Lieferung haben. Sie orientiert sich also an der Lieferbedingung. Wir haben bisher immer bei jeder Sendung die Transportversicherung bei der Zollwertberechnung mit hinzugerechnet. Dies ist jedoch nicht richtig, wenn sie für bestimmte Lieferungen überhaupt nicht gilt, oder?
ANTWORT: Sie müssen bei der Zollwertermittlung natürlich nur die Kosten zollwerterhöhend mit angeben, die Ihnen für die Lieferung auch entstehen. Gilt Ihre Transportversicherung nur bei bestimmten Lieferbedingungen, dann müssen Sie diese Kosten auch nur dann anmelden. Passen Sie jedoch auf, dass auf der Warenrechnung, die für die Verzollung herangezogen wird, auch die richtige Lieferbedingung angegeben ist. In der Praxis weichen diese oft mit der vereinbarten Lieferbedingung ab. Ist dies der Fall, kann es sein, dass Sie denken, dass Sie die Transportversicherung nicht anmelden müssen, diese jedoch relevant wäre, da die vereinbarte Lieferbedingung eine andere ist. Prüfen Sie dies über die Bestellung genau nach, um hier keine falschen Angaben zu machen. Lassen Sie Ihre Waren von einer Spedition abfertigen, dann prüfen Sie auch dann im Nachgang, ob die Transportversicherung richtig angemeldet oder auch nicht angemeldet wurde. Weisen Sie einen Zollprüfer zu Beginn der Prüfung auf diese Besonderheit hin, damit er nicht über das Problem stolpert.
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